8Feb
Spendenaktion für hilfsbedürftige Künstler und Helfer
„Die Kölner Karnevalskünstler und ihre Mitarbeiter sind durch die Absagen von Karnevalssitzungen, -partys und -bällen finanziell stark getroffen worden. Während die meisten professionellen Musiker und Redner persönlich die Ausfälle noch halbwegs kompensieren konnten, trifft die Krise die Büros und Crews dahinter noch härter“, erklärt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval. „Ohne diese Helfer würde in Köln keine einzige Sitzung und kein einziges Konzert stattfinden. Viele haben nun wegen der Pandemie seit März kein Einkommen mehr, staatliche Hilfen reichen leider nicht immer aus. Das ist für viele Menschen existenzbedrohend geworden. Genau bei solchen Härtefällen soll die Aktion ‚Mer looße üch nit allein’ ansetzen – nicht mit der Gießkanne, sondern punktgenau bei denen, die in der aktuellen Situation finanzielle Hilfe am dringendsten benötigen.”
Spenden und weitere Infos unter: https://www.nitallein.de
6Okt
Verehrte Kunden,
die Corona-Pandemie hält die Welt immer noch in Atem. Auch Sie haben die Folgen der Schutzmaßnahmen bereits zu spüren bekommen.
Die Empfehlungen zur Eindämmung der Pandemie wurden wieder einmal verschärft. Daraus resultiert, dass Veranstaltungen nur noch unter bestimmen Voraussetzungen stattfinden dürfen.
Die Karnevalisten unter Ihnen sind genauso wie wir selbst, die viele Künstler im und um den Kölner Karneval herum technisch betreuen, besonders stark getroffen.
Große Sitzungen, die nicht unter Einhaltung der aktuellen Corona-Bestimmungen durchgeführt werden können, wurden ebenso untersagt, wie die traditionellen Umzüge.
Kleine Formate sind jedoch, unter Berücksichtigung der aktuellen Auflagen, noch möglich.
Wir bieten nicht nur für große Events das passende Equipment, sondern auch für die kleinsten Veranstaltungen haben wir Mikrofone, Lautsprecher, Scheinwerfer usw. verfügbar.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen um ggf Konzepte gemeinsam zu entwickeln.
Es entstehen Ihnen KEINE Kosten bei Stornierung, sollte die gebuchte Veranstaltungen aufgrund weiterer Einschränkungen nicht durchführbar sein.
21Sep
Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandgebotes können nicht stattfinden. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeiten oder Beerdigungen) mit einer festen Personenobergrenze zu. Eine Veränderung dieser Regelungen wird es voraussichtlich bis Ende Februar nicht geben können.
Dafür treten an die Stelle der bekannten Formate – insbesondere kleinere – karnevalistische Kulturveranstaltungen, wie etwa Konzerte, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Dazu zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder Einrichtungen.
Auch für die kleinen Formate bieten wir Mikrofone, Lautsprecher, Beleuchtung und Bühnen an. Fordern Sie gerne Ihr persönliches Angebot an.